Das Gutachten erläutert die Rechtsfolgen aus Artikel 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Artikel 12 (Recht auf Beteiligung) UN-KRK für das kommunale Verwaltungshandeln.
HANDLUNGSFELD / FACHBEREICH
Verwaltung ressortübergreifend
KINDERRECHT / THEMA
Beteiligung/ Partizipation
Vorrang des Kindeswohls