Kinderinteressenprüfung der Gemeinde Algermissen
Gute Praxis/ Arbeitshilfe/ Methoden

Die Gemeinde Algermissen hat eine Handreichung für die Verwaltung zur Prüfung von Kinderinteressen nach Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention entwickelt. Mithilfe eines Workflows und einer Checkliste möchte die Kommune Projekte und Maßnahmen, die in einer Vorlage münden und dem Gemeinderat vorgelegt werden, frühestmöglich auf Kinderinteressen prüfen.
Quelle: Gemeinde Algermissen, 2023
HANDLUNGSFELD / FACHBEREICH
Verwaltung ressortübergreifend
KINDERRECHT / THEMA
Vorrang des Kindeswohls, Beteiligung/ Partizipation