Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen
Kommunale Steuerung und Recht

Kinderinteressen auf kommunaler Ebene zu vertreten, haben sich Kinderbeauftragte aus ganz Deutschland zur Aufgabe gemacht. Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Kommunale Kinderinteressenvertretungen haben in einem zweijährigen Projekt dazu "Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen" erarbeitet.
Um die Rechte von Kindern wirkungsvoll, praktikabel und verbindlich in den Städten und Gemeinden umsetzen zu können, empfiehlt die BAG die Verankerung von vier Strukturelementen in jeder Kommune, in der für sie passenden Form:
Strukturelement I Stabsstelle/Kinderbeauftragte mit einem strategisch konzeptionellen Arbeitsauftrag
Strukturelement II Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen
Strukturelement III Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche
Strukturelement IV Unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche und Beschwerdemanagement
Quelle: BAG Kommunale Kinderinteressenvertretungen, 2015. Das Projekt wurde gefördert durch die Robert Bosch Stiftung.
HANDLUNGSFELD / FACHBEREICH
Verwaltung ressortübergreifend
KINDERRECHT / THEMA
Kinderrechte allgemein, Beteiligung/ Partizipation