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Kinderrechte in Kommunen

Familienfreundliche Stadtplanung - Kriterien für Städtebau mit Zukunft

Gute Praxis/ Arbeitshilfe/ Methoden

Der Rat der Stadt Aachen hat 2003 einen Beispielkatalog mit den wesentlichen Kriterien für einen kinder- und familienfreundlichen Städtebau beschlossen. Er gibt den Planern frühzeitig Anhaltspunkte für ihre Vorhaben – unter Einbeziehung kriminalpräventiver, generationsübergreifender sowie barrierefreier Gesichtspunkte.

In Form eines Kriterienrasters dient der Katalog auch als strukturierte Vorlage für Dokumentationen, Erläuterungsberichte und Begründungen. Das Raster gibt darüber hinaus die Möglichkeit, städtebauliche Projekte im Abschnitt „Kinder- und Familienfreundlichkeit“ nach einheitlichen Gesichtspunkten zu prüfen und zu bewerten.

Quelle: Stadt Aachen – Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (Hrsg.), Aachen 2016

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Bauen und Planen

KINDERRECHT / THEMA

Kinderrechte allgemein, Beteiligung/ Partizipation, Spiel und Bewegung

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