Gutachten bezüglich der ausdrücklichen Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz nach Maßgabe der Grundprinzipien der UN‑Kinderrechtskonvention
Kommunale Steuerung und Recht

Das Rechtsgutachten geht zunächst auf die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Bedeutung für Deutschland ein. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert ist. Es bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung. Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz würde die Realisierung der Kinderrechte daher stärken.
Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten.
Quelle: Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann, Dr. jur. Philipp B. Donath, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.), 2017
HANDLUNGSFELD / FACHBEREICH
Verwaltung ressortübergreifend
KINDERRECHT / THEMA
Kinderrechte allgemein