Gutachten: Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln
Kommunale Steuerung und Recht

Das Gutachten „Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln“ geht der Frage nach, welche Verpflichtungen und welche Rechtsfolgen sich aus Artikel 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Artikel 12 (Recht auf Beteiligung) der UN-Kinderrechtskonvention für das kommunale Verwaltungshandeln ergeben. In dem Zusammenhang wird auch die Kommunalaufsicht in den Blick genommen.
Es stellt Handlungsempfehlungen vor und skizziert das Vorgehen zur korrekten Beachtung des Kindeswohlvorrangs in Verbindung mit dem Recht auf Beteiligung durch kommunale Mitarbeitende. Außerdem führt es konkrete Anwendungsfälle und Praxisbeispiele auf.
Quelle: Dr. Philipp Donath; Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg), 2019
HANDLUNGSFELD / FACHBEREICH
Verwaltung ressortübergreifend
KINDERRECHT / THEMA
Vorrang des Kindeswohls, Beteiligung/ Partizipation