Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips im kommunalen Haushaltsaufstellungsverfahren
Kommunale Steuerung und Recht
Mit den Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips im kommunalen Haushaltsaufstellungsverfahren geben die Bezirksregierung Köln und Kinderfreundliche Kommunen e.V. Kommunen eine Hilfe an die Hand, die UN-Kinderrechtskonvention in ihrem Rechtskreis bei der Aufstellung des Kommunalhaushalts umsetzen zu können. Die Handlungsempfehlungen richten sich an Ratsmitglieder und Verwaltungsvorstände, insbesondere die Kämmereien, aber auch an die Verwaltung insgesamt.
HANDLUNGSFELD / FACHBEREICH
Verwaltung ressortübergreifend
KINDERRECHT / THEMA
Vorrang des Kindeswohls