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Kinderrechte in Kommunen

Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips im kommunalen Haushaltsaufstellungsverfahren

Kommunale Steuerung und Recht

Mit den Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips im kommunalen Haushaltsaufstellungsverfahren geben die Bezirksregierung Köln und Kinderfreundliche Kommunen e.V. Kommunen eine Hilfe an die Hand, die UN-Kinderrechtskonvention in ihrem Rechtskreis bei der Aufstellung des Kommunalhaushalts umsetzen zu können. Die Handlungsempfehlungen richten sich an Ratsmitglieder und Verwaltungsvorstände, insbesondere die Kämmereien, aber auch an die Verwaltung insgesamt.

Kinderfreundliche Kommunen e.V./Bezirksregierung Köln, 2022

HANDLUNGSFELD / FACHBEREICH

Verwaltung ressortübergreifend

KINDERRECHT / THEMA

Vorrang des Kindeswohls

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