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Kinderrechte in Kommunen

Organisationsverfügung zur Stärkung der Stellung der Kinderbeauftragten in den Ämtern und Bezirken

Kommunale Steuerung und Recht

Seit 2004 gibt es in Stuttgart ein Netz von Kinderbeauftragten in allen Ämtern und Stadtbezirken. Mit der Organisationsverfügung wurden die Kinderbeauftragten durch eine Ressourcen- und Kompetenzerweiterung gestärkt, so dass sie als wirkungsvolle Vertreter*innen der Kinder für deren Recht und Anliegen agieren können. Hierzu wurde auch eine Aufgabenbeschreibung erarbeitet und eine geeignete Fortbildung durchgeführt. 

Ausgangspunkt für die Verfügung war der Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2020-22.

Quelle: Kinderfreundliche Kommune Stuttgart: Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune

HANDLUNGSFELD / FACHBEREICH

Verwaltung ressortübergreifend

KINDERRECHT / THEMA

Kinderrechte allgemein

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