Projektplanungsbogen Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen (Berliner Bezirke)
Kommunale Steuerung und Recht
Zur Unterstützung und zur Verstetigung von Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen wird der Projektplanungsbogen in Berlinern Bezirken eingesetzt. Als integrierter Bestandteil des Verwaltungsverfahrens dient er als Handlungsleitfaden und zur Dokumentation der Beteiligungsprojekte.
Quelle: Projektplanungsbogen auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen der Abteilung Jugend und Abteilung Stadtentwicklung, Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII "Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Berlin"
HANDLUNGSFELD / FACHBEREICH
Verwaltung ressortübergreifend
KINDERRECHT / THEMA
Beteiligung/ Partizipation