Satzung Jugendbeirat Neuwied
Kommunale Steuerung und Recht
Im Jahr 1998 wurden die Neuwieder Jugendlichen in einer Umfrage zu ihren Beteiligungsinteressen befragt. Dabei sprachen sich die Jugendlichen für eine Jugendvertretung aus. Seit 2000 ist der Jugendbeirat die gewählte Interessenvertretung der Jugend in Neuwied. Durch seine Einbeziehung in die Kommunalpolitik sollen die Interessen der Jugendlichen Berücksichtigung bei den Planungen und Vorhaben der Stadt finden. Der Jugendbeirat kann die Themen, die er bearbeiten will, im Rahmen der bestehenden Vorschriften (Gemeindeordnung, Satzung) selbst bestimmen. Die Rechte des Jugendbeirates sind in der Satzung festgelegt. Er organisiert sich selbst, wählt eine vorsitzende Person oder auch Mitglieder, die sich mit einem besonderen Thema befassen können. Der Jugendbeirat wird darüber hinaus über den Jugendetat der Stadt gefördert, um die Ausgaben für Arbeitsmaterialien der Jugendbeiratsmitglieder wie auch für die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Seminare oder Projekte sicher zu stellen. Die Ergebnisse seiner Arbeit kann der Jugendbeirat in den einzelnen Ausschüssen des Stadtrats und im Stadtrat selbst vortragen und eine Stellungnahme zu bestimmten Themen einholen. Der Stadtrat muss die Vorschläge und Kritiken des Jugendbeirates in seine Entscheidungen mit einbeziehen. Darüber hinaus entwickelt der Jugendbeirat Projekte für Jugendliche und führt diese auch selber durch.
Quelle: Stadt Neuwied, Stand 2021
HANDLUNGSFELD / FACHBEREICH
Verwaltung ressortübergreifend
KINDERRECHT / THEMA
Beteiligung/ Partizipation