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Kinderrechte in Kommunen

Satzung des Jugendparlaments der Stadt Weil am Rhein

Kommunale Steuerung und Recht

Seit 25 Jahren gibt es in Weil am Rhein das Jugendparlament (JuPa), um die Standpunkte der jungen Generation in Entscheidungen für die Zukunft der Stadt einzubeziehen. Es besteht aus 18 Sitzen und ist auf zwei Jahre gewählt. Für das JuPa können alle Jugendlichen ab 16 Jahren kandidieren, die in Weil am Rhein wohnen oder eine Schule in der Stadt besuchen. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren, die seit mindestens sechs Monaten in Weil am Rhein wohnen. Die Jugendparlamentarier*innen haben nach dem Prinzip "Jugend trifft Politik" Rederecht im Gemeinderat, während umgekehrt auch jede Gemeinderatsfraktion eine Vertretung zu den öffentlichen Sitzungen der Jugendlichen schickt. Darüber hinaus hat das JuPa seine eigenen Themen und Projekte, die die Mitglieder selbst auf ihre Agenda setzen.

Quelle: Stadt Weil am Rhein, Stand 2021

HANDLUNGSFELD / FACHBEREICH

Verwaltung ressortübergreifend

KINDERRECHT / THEMA

Beteiligung/ Partizipation

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