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Kinderrechte in Kommunen

Kinderrechtekommentare

Kommunale Steuerung und Recht

Die Allgemeinen Bemerkungen (engl.: general comments) sind Erläuterungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Sie haben den Charakter von Rechtsgutachten und dienen der Auslegung und Interpretation der Kinderrechtskonvention. Die Allgemeinen Bemerkungen sind damit wichtige, verbindliche Dokumente, die allen Beteiligten ein besseres Verständnis der Konventionen ermöglichen.

Diese Allgemeinen Bemerkungen sind für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention zentral. Sie sollen nicht nur für die Politik handlungsleitend sein, sondern sind auch gute Arbeitshilfen für Personen und Organisationen, die mit der Umsetzung der Konvention befasst sind.

Auf der Webseite finden sich alle bisher ins Deutsche übersetzten Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Die Projektgruppe nennt sie auch Kinderrechtekommentare.

Quelle: Kinderrechtekommentare.de ist ein gemeinsames Projekt der BAG Kinderinteressen e.V. und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

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Verwaltung ressortübergreifend

KINDERRECHT / THEMA

Kinderrechte allgemein

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